Mitgliederinformation -Verfahren Callisto eG ./. DEGP

30. Sep 2026

Mitgliederinformation -Verfahren Callisto eG ./. DEGP

Verfahren Callisto eG ./. DEGP: Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Position des Verbands im Streitwertverfahren...

An alle Mitglieder


Mitgliederinformation

Verfahren Callisto eG ./. DEGP: Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Position des Verbands im Streitwertverfahren 


Sehr geehrte Mitglieder,

wir informieren Sie über den Abschluss des einstweiligen Verfügungsverfahrens, das die Callisto eG, Wächtersbach, gegen unseren Verband angestrengt hatte. 

Ausgang des Verfahrens in der Sache 

Die Callisto eG hatte im März 2026 beim Amtsgericht Gelnhausen beantragt, dem Vorstand des DEGP e.V. zu untersagen, den Verband gegenüber Behörden, Mitgliedern und Dritten zu vertreten, soweit der Wirkungskreis des nach § 30 BGB bestellten besonderen Vertreters berührt ist. Zudem sollte festgestellt werden, dass Erklärungen des Vorstands in diesem Bereich unwirksam seien. Anlass war ein Zwangsgeldverfahren des Genossenschaftsregisters beim Amtsgericht Hanau gegen die Callisto eG, das auf Meldungen des Verbands zurückging. Das Landgericht Hanau hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 9 O 493/26) die zunächst vom Amtsgericht Gelnhausen erlassene einstweilige Verfügung auf unseren Widerspruch aufgehoben und den Antrag der Callisto eG vollständig zurückgewiesen. 

Die Callisto eG ist mit ihrem Begehren in allen Punkten unterlegen. Sie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, einschließlich der dem Verband entstandenen Rechtsanwaltskosten. 

Der Vorstand des DEGP ist damit weiterhin uneingeschränkt befugt, den Verband zu vertreten und die gesetzlichen Aufgaben nach §§ 53 ff. GenG wahrzunehmen. Das Oberlandesgericht spricht in seinem Beschluss ausdrücklich vom „rechtmäßig bestellten Vorstand" des Verbands. 


Streitwertbeschwerde der Callisto eG 

Nach ihrem Unterliegen hat die Callisto eG ausschließlich die Höhe des Streitwerts angegriffen. Der Streitwert bestimmt, wie hoch die Gerichts- und Anwaltskosten ausfallen, die die unterlegene Partei zu erstatten hat. Amtsgericht Gelnhausen und Landgericht Hanau hatten den Wert
übereinstimmend auf 150.000 Euro festgesetzt. Die Callisto eG beantragte eine Herabsetzung auf höchstens 5.000 Euro mit der Begründung, ihr Interesse habe sich auf das drohende Zwangsgeld beschränkt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat diese Sicht mit Beschluss vom 22.09.2026 (Az. 16W 39/26) nicht geteilt. Es hat den Streitwert auf 50.000 Euro festgesetzt und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen. Die Beschwerde blieb damit weit hinter ihrem Ziel zurück:
Statt der beantragten 5.000 Euro wurde das Zehnfache als Gegenstandswert festgesetzt. In der Begründung folgt das Oberlandesgericht der Argumentation des Verbands. Es stellt fest, dass die Callisto eG ihre Anträge gerade nicht auf das Registerverfahren in Hanau beschränkt
hatte, sondern einen weitreichenden Eingriff in die Kompetenzverteilung des Verbands und in die Art und Weise der Durchführung der Pflichtprüfungen verfolgte. Deshalb sei nicht allein das Zwangsgeldinteresse der Callisto eG maßgeblich, sondern auch die Bedeutung der Sache für den Verband und seine Prüftätigkeit. Das Gericht hat lediglich berücksichtigt, dass die Anträge die Befugnisse des besonderen Vertreters unberührt ließen, und den Wert deshalb sowie wegen des Eilcharakters des Verfahrens reduziert.
Gegen den Beschluss ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; eine Kostenerstattung findet insoweit nicht statt.

Was das für den Verband bedeutet
Die Herabsetzung des Streitwerts betrifft allein die Höhe der Kosten, die die Callisto eG dem Verband zu erstatten hat. An der Kostentragungspflicht der Callisto eG ändert sich nichts. Unsere Prozessbevollmächtigten haben den Kostenfestsetzungsantrag beim Landgericht Hanau bereits an den neuen Wert angepasst.
Für die Mitglieder des Verbands ist entscheidend, dass die gerichtliche Auseinandersetzung die Handlungsfähigkeit des Vorstands bestätigt hat. Der Verband führt die ihm obliegenden Pflichtprüfungen und die damit verbundenen Meldungen an die Registergerichte unverändert durch. Über den weiteren Verlauf der Angelegenheit, insbesondere die noch ausstehende Kostenfestsetzung, halten wir Sie auf dem Laufenden.


Mit genossenschaftlichen Grüßen
Alexander Boursanoff
Vorstand

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